Vertragsrecht
Verträge - ob schriftlicher oder mündlicher Art - schließen wir jeden Tag. Dabei kommt es vor, dass ein Vertragspartner seiner Leistungsverpflichtung zu spät oder überhaupt nicht nachkommt oder auch, dass die erbrachte Leistung nicht der nach dem Vertrag geschuldeten Qualität entspricht.
Was ist zu tun, wenn die Leistungserbringung durch äußere Umstände gar nicht mehr möglich ist? Wie kann man sich etwa durch Rücktritt oder Widerruf von einem bereits geschlossenen Vertrag wieder lösen? Wann ist ein Vertrag überhaupt wirksam geschlossen?
Wir beraten und vertreten Sie in allen vertraglichen Angelegenheiten allgemeiner Art.