Kosten

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist im Einzelfall möglich

Bei der Abwägung einzuleitender rechtlicher Schritte durch den Rechtsanwalt ist eine wirtschaftliche Betrachtung der Gesamtumstände, insbesondere des Kostenrisikos, ein entscheidender Faktor.

Wir machen dieses Kostenrisiko für Sie kalkulierbar, indem wir Sie ausführlich vor Beginn unserer Tätigkeit über die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren und darüber informieren, inwieweit diese Kosten von Ihrem Gegner bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung zu tragen sind. Bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragen wir für Sie staatliche Prozesskostenhilfe in Tuttlingen.

Seit 01.07.2008 darf auch ein Erfolgshonorar im Einzelfall vereinbart werden, wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung sonst von der Rechtsverfolgung abgehalten würden. Es fallen dabei für Sie also nur dann eigene Anwaltskosten an, wenn Ihre Forderung beim Gegner beigetrieben werden kann.

Im Übrigen ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Warncke

Ihre Anwaltskanzlei für Rechtsfragen in Tuttlingen